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Dienstgrade

Hier haben wir die in NRW vorhandenen Dienstgrade aufgeführt.


Dienstgrade (NRW)
Dienstgrad Bezeichnung Schulterklappe

JFF / JFM

 Jugendfeuerwehrfrau /Jugendfeuerwehrmann
 (Mitglied der Jugendfeuerwehr - Alter 10-17 Jahre)

 

FFA / FMA

  Feuerwehrfrau-Anwärter / Feuerwehrmann-Anwärter
  (Alter ab 18 - nach Eintritt in die Einsatzabteilung bis
  zum Absolvieren der Grundausbildung)

Schulterklappe

FF / FM

  Feuerwehrfrau / Feuerwehrmann

Schulterklappe

OFF / OFM

  Oberfeuerwehrfrau / Oberfeuerwehrmann

Schulterklappe

HFF / HFM

  Hauptfeuerwehrfrau / Hauptfeuerwehrmann

Schulterklappe

UBM

  Unterbrandmeisterin / Unterbrandmeister

Schulterklappe

BM

  Brandmeisterin / Brandmeister

Schulterklappe

OBM

  Oberbrandmeisterin / Oberbrandmeister

Schulterklappe

HBM

  Hauptbrandmeisterin / Hauptbrandmeister

Schulterklappe

BI

  Brandinspektorin / Brandinspektor

Schulterklappe

BOI

  Brandoberinspektorin / Brandoberinspektor 

Schulterklappe

StBI / GBI

  Stadt- / Gemeindebrandinspektorin  /
  Stadt- / Gemeindebrandinspektor

Schulterklappe

Funktionsabzeichen (ergänzend zum Dienstgrad)

Bezeichnung

Funktionsabzeichen

Stellvertretende Einheitsführer / stellvertretender Einheitsführer

Funktionsabzeichen

Einheitsführer / Einheitsführer

Funktionsabzeichen

Stellvertretende Jugendfeuerwehrwartin / stellvertretender Jugendfeuerwehrwart
oder Jugendfeuerwehrwartin / Jugendfeuerwehrwart

Funktionsabzeichen

Stellvertretende Leiterin der Feuerwehr / stellvertretender Leiter der Feuerwehr

Funktionsabzeichen

Leiterin der Feuerwehr / Leiter der Feuerwehr

Funktionsabzeichen

Stellvertretende Stadtjugendfeuerwehrwartin / stellvertretender Stadtjugendfeuerwehrwart oder Stadtjugendfeuerwehrwartin / Stadtjugendfeuerwehrwart

Funktionsabzeichen

Stellvertretende Kreisbrandmeisterin / stellvertretender Kreisbrandmeister

Funktionsabzeichen

Kreisbrandmeisterin / Kreisbrandmeister

Funktionsabzeichen

Stellvertretende Bezirksbrandmeisterin / stellvertretender Bezirksbrandmeister

Funktionsabzeichen

Bezirksbrandmeisterin / Bezirksbrandmeister

Funktionsabzeichen

Helmkennzeichnung
Bezeichnung Merkmal Helmkennzeichnung

Gruppenführerin / Gruppenführer

1 rote Streifen auf beiden Helmseiten

Helmkennzeichnung

Zugführerin / Zugführer

2 rote Streifen auf beiden Helmseiten

Helmkennzeichnung

Leiterin / Leiter der Feuerwehr
sowie
Verbandsführerin / Verbandsführer und deren Stellvertreter

1 roter Ring

Helmkennzeichnung

Bezirksbrandmeisterin / Bezirksbrandmeister
sowie
Kreisbrandmeisterin / Kreisbrandmeister und deren Stellvertreter

2 rote Ringe

Helmkennzeichnung

Die Laufbahnverordnung NRW sieht folgende Ämter für entsprechende Dienstgrade und Erwerbe von Ausbildungen vor:


Anwärter:

  • Feuerwehrmann-Anwärter (wer in die Feuerwehr eintritt)

Ausbildung als Truppmann:

  • Feuerwehrmann (bestandener Lehrgang FI Modul 1+2 oder Übernahme aus Jugendfeuerwehr)
  • Oberfeuerwehrmann (bestandener Lehrgang FI Modul 3+4 und mindestens 2 Dienstjahre als Feuerwehrmann)
  • Hauptfeuerwehrmann (nach mindestens 5 Dienstjahren als Oberfeuerwehrmann)

Ausbildung als Truppführer:

  • Unterbrandmeister (Voraussetzung: mindestens Hauptfeuerwehrmann oder 1 Dienstjahr als Oberfeuerwehrmann und Lehrgang FII (Truppführer) bestanden)

Ausbildung als Gruppenführer:

  • Brandmeister (Voraussetzung: mindestens 2 Dienstjahre als Unterbrandmeister und bestandenem FIII-Lehrgang am Institut der Feuerwehr NRW in Münster)
  • Oberbrandmeister (nach mindestens 2 Dienstjahren als Brandmeister)
  • Hauptbrandmeister (nach mindestens 5 Dienstjahren als Oberbrandmeister)

Ausbildung als Zugführer:

  • Brandinspektor (Voraussetzung: Oberbrandmeister oder Hauptbrandmeister und bestandenem FIV-Lehrgang)

Ausbildung als Führer von Verbänden:

  • Brandinspektor mit bestandenem F/B V-Teil 1 Lehrgang (Verbandsführer) oder Brandoberinspektor

Ausbildung Einführung in die Stabsarbeit:

  • Brandoberinspektor (Voraussetzung: Brandinspektor und bestandenem F/B V Teil 2 Lehrgang)

Ausbildung als Leiter einer Feuerwehr:

  • Stadtbrandinspektor oder Gemeindebrandinspektor (Voraussetzung: Brandoberinspektor und bestandenem F VI-Lehrgang)